13.10.2021, 16:20
Sonderbetreuungszeit - Phase 5 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart
Rückwirkend mit 1.9.2021 läuft die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit bis zum 31.12.2021.
Phase 5 entspricht praktisch der Phase 4 mit dem Unterschied, dass sie maximal drei Wochen betragen kann (Phase 4: 4 Wochen, allerdings bei einer mehr als 9 Monate währenden Dauer).
Anträge auf Rückerstattung können binnen 6 Wochen nach dem Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingebracht werden.
Zum Bundesgesetzblatt samt Materialien geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/180/20211012
Ein aktuelles FAQ-Protokoll des Bundesministeriums für Arbeit findet man hier:
https://www.bma.gv.at/Services/News/Coro...szeit.html
In der Ausgabe Nr. 16/2021 der WIKU-Personal aktuell finden Sie ebenfalls ein aktualisiertes Frage-Antworten-Programm.
Informationen der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Sonderbetreuungszeit und zur Rückerstattung finden Sie in Kürze hier:
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...uungszeit/
Rückwirkend mit 1.9.2021 läuft die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit bis zum 31.12.2021.
Phase 5 entspricht praktisch der Phase 4 mit dem Unterschied, dass sie maximal drei Wochen betragen kann (Phase 4: 4 Wochen, allerdings bei einer mehr als 9 Monate währenden Dauer).
Anträge auf Rückerstattung können binnen 6 Wochen nach dem Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingebracht werden.
Zum Bundesgesetzblatt samt Materialien geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2021/180/20211012
Ein aktuelles FAQ-Protokoll des Bundesministeriums für Arbeit findet man hier:
https://www.bma.gv.at/Services/News/Coro...szeit.html
In der Ausgabe Nr. 16/2021 der WIKU-Personal aktuell finden Sie ebenfalls ein aktualisiertes Frage-Antworten-Programm.
Informationen der Buchhaltungsagentur des Bundes zur Sonderbetreuungszeit und zur Rückerstattung finden Sie in Kürze hier:
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...uungszeit/