Erwerbsunfähigkeitspension rückwirkender Stichtag - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Erwerbsunfähigkeitspension rückwirkender Stichtag (/showthread.php?tid=3987) |
Erwerbsunfähigkeitspension rückwirkender Stichtag - isamar - 19.10.2021 Ein Arbeitnehmer ist seit Okt 2020 im Krankenstand (AU) und hat im Okt 2021 den Bescheid für die Erwerbsunfähigkeitspension ab 1. Juni 2021 erhalten. Aufrechtes Arbeitsverhältnis - Krankengeldbezug. Der Krankenstand dauert noch bis Dez 2021 an. Wie löst man jetzt das Arbeitsverhältnis auf? Rückwirkend oder aktuell mit einvernehmlicher Auflösung? Rückwirkend möglich? Wäre für AG vorteilhafter (Sonderzahlungsansprüche & Urlaub). Vielen Dank. RE: Erwerbsunfähigkeitspension rückwirkender Stichtag - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.10.2021 Das Dienstverhältnis kann nicht rückwirkend aufgelöst werden. Eine Auflösung ist allerdings einvernehmlich zu jedem aktuellen Zeitpunkt möglich (wenn der Arbeitnehmer auch damit einverstanden ist). |