19.10.2021, 11:01
Ein Arbeitnehmer ist seit Okt 2020 im Krankenstand (AU) und hat im Okt 2021 den Bescheid für die Erwerbsunfähigkeitspension ab 1. Juni 2021 erhalten.
Aufrechtes Arbeitsverhältnis - Krankengeldbezug. Der Krankenstand dauert noch bis Dez 2021 an.
Wie löst man jetzt das Arbeitsverhältnis auf? Rückwirkend oder aktuell mit einvernehmlicher Auflösung?
Rückwirkend möglich? Wäre für AG vorteilhafter (Sonderzahlungsansprüche & Urlaub).
Vielen Dank.
Aufrechtes Arbeitsverhältnis - Krankengeldbezug. Der Krankenstand dauert noch bis Dez 2021 an.
Wie löst man jetzt das Arbeitsverhältnis auf? Rückwirkend oder aktuell mit einvernehmlicher Auflösung?
Rückwirkend möglich? Wäre für AG vorteilhafter (Sonderzahlungsansprüche & Urlaub).
Vielen Dank.