Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! (/showthread.php?tid=4164) |
Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2021 Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! Um eine Neuauflage der Sozialpartnervereinbarung und daraus entstehenden Probleme zu verhindern, wurden bewusst gewisse - auf Grund der Anpassungen der KUA-RL entstandene - Unschärfen der aktuellen SP-V Version 10 in Kauf genommen. Zusammengefasst sind das folgende: Abschnitt I, Punkt 3, zeitlicher Geltungsbereich: Der Hinweis für die besonders betroffenen Betriebe, dass die Regelung mit 31.12.2021 ausläuft, ist - vorbehaltlich der Verlängerung der 100% Beihilfe bis 31.3.2022 - nicht richtig. Abschnitt IV, Punkt 4. D. freiwillige Trinkgeldersatzoption: Ab Dezember 2021 müssen in den Trinkgeldbranchen die Unternehmen „die Option“ Trinkgeldersatz (IV. Z 4 lit d in der Sozialpartnervereinbarung) ankreuzen. Beilage 1 (wirtschaftliche Begründung): Da im Rahmen der Umsatzprognose der Vergleich des beantragten KUA-Zeitraums mit dem Vorvorjahreszeitraum bereits in Lockdown-Monate fallen könnte, einigten sich die Sozialpartner, dass in diesen Fällen als Vergleichszeitraum das davorliegende Jahr herangezogenen werden sollte (also 2019). RE: Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! - Ulrike - 07.12.2021 Frage zu Tringeldoption ab Dezember: wenn KUA ab 22.11. beantragt wurde, ist die nicht angekreuzte TG-Opiton trotzdem ok, ober muss ein neuer Antrag gestellt werden? RE: Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.12.2021 Für Fragen verwenden Sie bitte nicht den Newsbereich, sondern bitte den Bereich unterhalb "Personalverrechnung". Vielen Dank! |