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Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! - Druckversion

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Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2021

Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter!


Um eine Neuauflage der Sozialpartnervereinbarung und daraus entstehenden Probleme zu verhindern, wurden bewusst gewisse - auf Grund der Anpassungen der KUA-RL entstandene - Unschärfen der aktuellen SP-V Version 10 in Kauf genommen. Zusammengefasst sind das folgende:


Abschnitt I, Punkt 3, zeitlicher Geltungsbereich:
Der Hinweis für die besonders betroffenen Betriebe, dass die Regelung mit 31.12.2021 ausläuft, ist - vorbehaltlich der Verlängerung der 100% Beihilfe bis 31.3.2022 - nicht richtig.


Abschnitt IV, Punkt 4. D. freiwillige Trinkgeldersatzoption:


Ab Dezember 2021 müssen in den Trinkgeldbranchen die Unternehmen „die Option“ Trinkgeldersatz (IV. Z 4 lit d in der Sozialpartnervereinbarung) ankreuzen.


Beilage 1 (wirtschaftliche Begründung):
Da im Rahmen der Umsatzprognose der Vergleich des beantragten KUA-Zeitraums mit dem Vorvorjahreszeitraum bereits in Lockdown-Monate fallen könnte, einigten sich die Sozialpartner, dass in diesen Fällen als Vergleichszeitraum das davorliegende Jahr herangezogenen werden sollte (also 2019).


RE: Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! - Ulrike - 07.12.2021

Frage zu Tringeldoption ab Dezember:
wenn KUA ab 22.11. beantragt wurde, ist die nicht angekreuzte TG-Opiton trotzdem ok, ober muss ein neuer Antrag gestellt werden?


RE: Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter! - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.12.2021

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