Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter!
#1
Keine neue Sozialpartnervereinbarung - die Version "10" gilt weiter!


Um eine Neuauflage der Sozialpartnervereinbarung und daraus entstehenden Probleme zu verhindern, wurden bewusst gewisse - auf Grund der Anpassungen der KUA-RL entstandene - Unschärfen der aktuellen SP-V Version 10 in Kauf genommen. Zusammengefasst sind das folgende:


Abschnitt I, Punkt 3, zeitlicher Geltungsbereich:
Der Hinweis für die besonders betroffenen Betriebe, dass die Regelung mit 31.12.2021 ausläuft, ist - vorbehaltlich der Verlängerung der 100% Beihilfe bis 31.3.2022 - nicht richtig.


Abschnitt IV, Punkt 4. D. freiwillige Trinkgeldersatzoption:


Ab Dezember 2021 müssen in den Trinkgeldbranchen die Unternehmen „die Option“ Trinkgeldersatz (IV. Z 4 lit d in der Sozialpartnervereinbarung) ankreuzen.


Beilage 1 (wirtschaftliche Begründung):
Da im Rahmen der Umsatzprognose der Vergleich des beantragten KUA-Zeitraums mit dem Vorvorjahreszeitraum bereits in Lockdown-Monate fallen könnte, einigten sich die Sozialpartner, dass in diesen Fällen als Vergleichszeitraum das davorliegende Jahr herangezogenen werden sollte (also 2019).
Zitieren
#2
Frage zu Tringeldoption ab Dezember:
wenn KUA ab 22.11. beantragt wurde, ist die nicht angekreuzte TG-Opiton trotzdem ok, ober muss ein neuer Antrag gestellt werden?
Zitieren
#3
Für Fragen verwenden Sie bitte nicht den Newsbereich, sondern bitte den Bereich unterhalb "Personalverrechnung".

Vielen Dank!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste