Zurverfügungstellung von Lunchpaketen für Security-Mitarbeiter*innen durch Arbeitgeber*in vor Ort als abgabenfreie Verköstigung am Arbeitsplatz - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Zurverfügungstellung von Lunchpaketen für Security-Mitarbeiter*innen durch Arbeitgeber*in vor Ort als abgabenfreie Verköstigung am Arbeitsplatz (/showthread.php?tid=4359) |
Zurverfügungstellung von Lunchpaketen für Security-Mitarbeiter*innen durch Arbeitgeber*in vor Ort als abgabenfreie Verköstigung am Arbeitsplatz - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.02.2022 Zurverfügungstellung von Lunchpaketen für Security-Mitarbeiter*innen durch Arbeitgeber*in vor Ort als abgabenfreie Verköstigung am Arbeitsplatz BFG RV/2101364/2019 vom 12. Oktober 2021 § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 So entschied das BFG: 1. Kaufte ein Bewachungsunternehmen für seine Dienstnehmer*innen (Security-Mitarbeiter*innen) Lunchpakete im Handel ein, um sie ihnen vor Ort (d. h. an den Orten der Tätigkeit) zur Verfügung zu stellen, so konnte die Begünstigung nach § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 (freie oder verbilligte Mahlzeiten zur Verköstigung am Arbeitsplatz) angewandt werden. 2. Dass der „Kunde“, bei dem die Security-Dienste durchgeführt wurden, keine Betriebsstätte des Arbeitgebers darstellte, ändert an diesem Ergebnis nichts, weil es dennoch der „Arbeitsplatz des Arbeitnehmers“ ist. |