Auszahlung Überstunden - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Auszahlung Überstunden (/showthread.php?tid=5028) |
Auszahlung Überstunden - BERNI - 19.10.2022 Betrifft KV Gastro: die Dienstnehmer machen laufend Mehr-/Überstunden - es gibt eine Durchrechnungsvereinbarung der Überhang der Über - bzw. Mehrstunden wird vierteljährlich ausbezahlt da die Überstunden nur vierteljährlich ausbezahlt werden, meint der Dienstgeber, diese Überstunden nicht in den Schnitt Urlaub/krank/Feiertag mitrechnen zu müssen danke für eure Antwort(en) RE: Auszahlung Überstunden - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.10.2022 Dadurch, dass erst nach Ablauf der drei Monate feststeht, ob tatsächlich Überstunden vorliegen, mangelt es in der Tat an der Regelmäßigkeit. Insoweit ist eine "Schnittberechnung" daher auch kein Thema, wenn der Schnitt auf drei Monate Rückschauzeitraum abstellt. |