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Auszahlung Überstunden
#1
Betrifft KV Gastro: die Dienstnehmer machen laufend  Mehr-/Überstunden - es gibt eine Durchrechnungsvereinbarung 
                           der Überhang der Über - bzw. Mehrstunden wird vierteljährlich ausbezahlt
                           da die Überstunden nur vierteljährlich ausbezahlt werden, meint der Dienstgeber, diese Überstunden nicht in den Schnitt Urlaub/krank/Feiertag mitrechnen zu müssen
danke für eure Antwort(en)
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#2
Dadurch, dass erst nach Ablauf der drei Monate feststeht, ob tatsächlich Überstunden vorliegen, mangelt es in der Tat an der Regelmäßigkeit. Insoweit ist eine "Schnittberechnung" daher auch kein Thema, wenn der Schnitt auf drei Monate Rückschauzeitraum abstellt.
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