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Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung - Druckversion

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Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung - tigmar - 20.10.2022

Hallo liebes Forum!

Wenn man einem DN eine kleine Wohnung (unter 30m2) zur Verfügung stellt, und für diese Wohnung die Heizkosten und die Stromkosten vom DG getragen werden, sind dann die Strom- und Heizkosten sachbezugspflichtig?
Oder fallen diese Wohnungen generell unter "kein Sachbezug", egal was alles vom DG für diese Whg. bezahlt wird?

Vielen Dank für eure Antworten!

lg


RE: Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.10.2022

Begünstigt ist bei der Ausnahme nach § 2 Abs. 7a Sachbezugswerteverordnung definitiv nur der Bereich "Wohnraum und Betriebskosten".

Das Tragen der Heizkosten ist in einer separaten Bestimmung geregelt und zwar in § 2 Abs. 8 und 9 geregelt.

Trägt der Arbeitgeber die Heizkosten für eine "kleine sachbezugsfreie Dienstwohnung", so ist der Heizkostensachbezug zum Ansatz zu bringen.


RE: Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung - tigmar - 25.10.2022

Ok Vielen Dank!
Also dann ist logischerweise auch der vom DG bezahlte Strom für diese kleine Wohnung sachbezugspflichtig...?

BG


RE: Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.10.2022

Getragene oder ersetzte Stromkosten in Verbindung mit Dienstwohnungen sind grundsätzlich als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu werten.


RE: Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung - tigmar - 27.10.2022

Vielen Dank!

Beste Grüße