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Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung
#1
Hallo liebes Forum!

Wenn man einem DN eine kleine Wohnung (unter 30m2) zur Verfügung stellt, und für diese Wohnung die Heizkosten und die Stromkosten vom DG getragen werden, sind dann die Strom- und Heizkosten sachbezugspflichtig?
Oder fallen diese Wohnungen generell unter "kein Sachbezug", egal was alles vom DG für diese Whg. bezahlt wird?

Vielen Dank für eure Antworten!

lg
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#2
Begünstigt ist bei der Ausnahme nach § 2 Abs. 7a Sachbezugswerteverordnung definitiv nur der Bereich "Wohnraum und Betriebskosten".

Das Tragen der Heizkosten ist in einer separaten Bestimmung geregelt und zwar in § 2 Abs. 8 und 9 geregelt.

Trägt der Arbeitgeber die Heizkosten für eine "kleine sachbezugsfreie Dienstwohnung", so ist der Heizkostensachbezug zum Ansatz zu bringen.
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#3
Ok Vielen Dank!
Also dann ist logischerweise auch der vom DG bezahlte Strom für diese kleine Wohnung sachbezugspflichtig...?

BG
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#4
Getragene oder ersetzte Stromkosten in Verbindung mit Dienstwohnungen sind grundsätzlich als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu werten.
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#5
Vielen Dank!

Beste Grüße
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