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Kurzarbeit - das "Regulativ" wird beibehalten und zwar bis 30.06.2023 - Druckversion

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Kurzarbeit - das "Regulativ" wird beibehalten und zwar bis 30.06.2023 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.11.2022

Kurzarbeit - das "Regulativ" wird beibehalten und zwar bis 30.06.2023

Meine Recherchen zum Thema "Kurzarbeit" haben ergeben, dass die Regeln zur Ermittlung des Mindestbruttoentgelts, die Inhalte der derzeitigen Sozialpartnervereinbarungsversion sowie die Regeln betreffend die Kurzarbeitsbeihilfe bis 30. Juni 2023 unverändert beibehalten bleiben.

Dazu passt dann auch, dass die Datumsanpassung (30.06.2023 statt 31.12.2022) in § 37b Abs. 7 AMSG gerade den Ausschuss im Parlament passiert hat:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01778/index.shtml