11.11.2022, 13:54
Kurzarbeit - das "Regulativ" wird beibehalten und zwar bis 30.06.2023
Meine Recherchen zum Thema "Kurzarbeit" haben ergeben, dass die Regeln zur Ermittlung des Mindestbruttoentgelts, die Inhalte der derzeitigen Sozialpartnervereinbarungsversion sowie die Regeln betreffend die Kurzarbeitsbeihilfe bis 30. Juni 2023 unverändert beibehalten bleiben.
Dazu passt dann auch, dass die Datumsanpassung (30.06.2023 statt 31.12.2022) in § 37b Abs. 7 AMSG gerade den Ausschuss im Parlament passiert hat:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
Meine Recherchen zum Thema "Kurzarbeit" haben ergeben, dass die Regeln zur Ermittlung des Mindestbruttoentgelts, die Inhalte der derzeitigen Sozialpartnervereinbarungsversion sowie die Regeln betreffend die Kurzarbeitsbeihilfe bis 30. Juni 2023 unverändert beibehalten bleiben.
Dazu passt dann auch, dass die Datumsanpassung (30.06.2023 statt 31.12.2022) in § 37b Abs. 7 AMSG gerade den Ausschuss im Parlament passiert hat:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml