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Steuererklärung bei Kleinunternehmer - Druckversion

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Steuererklärung bei Kleinunternehmer - Robert - 15.06.2023

Hallo,
folgende Frage beschäftigt mich:
ich habe einen Heilmasseur (diese Umsätze zählen nicht zur Grenze für Kleinunternehmer). Diesen Klienten habe ich ab 2022 auf Kleinunternehmer umgestellt.
Bisher gab ich natürlich eine UST-Erklärung ab und da sind diese (ich glaube) §19 Umsätze des Heilmasseurs von den gesamten Umsätzen abgezogen.

Ab 2022 gebe ich natürlich keine UST-Erklärung mehr ab.
In der EST-Erklärung landen dann aber vermutlich 45.000 Euro oder mehr als Umsätze. Ein Teil davon sind diese Heilmassagen. Gibt es eine Kennzahl in der EST-Erklärung wo ich dem FA mitteile, dass der Kleinunternehmer zu recht Kleinunternehmer ist (und die Überschreitung nur wegen den nicht anzusetzenden Heilmassagen erfolgt)... oder einfach als Beilage G+V mitsenden?

DANKE,
LG
Robert


RE: Steuererklärung bei Kleinunternehmer - Manfred - 22.06.2023

Die Summe der Einnahmen ist in der Kennzahl 9040 einzutragen.
Ich würde schauen, ob ich eine UST-Erklärung abgeben kann.
Wenn nicht, dann würde ich auf einen eventuellen Fragevorhalt warten.


RE: Steuererklärung bei Kleinunternehmer - Verena - 23.06.2023

Bei meinen Kleinunternehmern erfasse ich die Erlöse als Kleinunternehmer gleich mit dem entsprechenden Steuercode, sodass die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung möglich ist. In der Konstellation würde ich jedenfalls gleich eine USt-Erklärung mit der Aufteilung mit abgeben.


RE: Steuererklärung bei Kleinunternehmer - Robert - 26.06.2023

DANKE, Verena und Manfred für Euer Feedback,
LG