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Steuererklärung bei Kleinunternehmer
#1
Hallo,
folgende Frage beschäftigt mich:
ich habe einen Heilmasseur (diese Umsätze zählen nicht zur Grenze für Kleinunternehmer). Diesen Klienten habe ich ab 2022 auf Kleinunternehmer umgestellt.
Bisher gab ich natürlich eine UST-Erklärung ab und da sind diese (ich glaube) §19 Umsätze des Heilmasseurs von den gesamten Umsätzen abgezogen.

Ab 2022 gebe ich natürlich keine UST-Erklärung mehr ab.
In der EST-Erklärung landen dann aber vermutlich 45.000 Euro oder mehr als Umsätze. Ein Teil davon sind diese Heilmassagen. Gibt es eine Kennzahl in der EST-Erklärung wo ich dem FA mitteile, dass der Kleinunternehmer zu recht Kleinunternehmer ist (und die Überschreitung nur wegen den nicht anzusetzenden Heilmassagen erfolgt)... oder einfach als Beilage G+V mitsenden?

DANKE,
LG
Robert
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#2
Die Summe der Einnahmen ist in der Kennzahl 9040 einzutragen.
Ich würde schauen, ob ich eine UST-Erklärung abgeben kann.
Wenn nicht, dann würde ich auf einen eventuellen Fragevorhalt warten.
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#3
Bei meinen Kleinunternehmern erfasse ich die Erlöse als Kleinunternehmer gleich mit dem entsprechenden Steuercode, sodass die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung möglich ist. In der Konstellation würde ich jedenfalls gleich eine USt-Erklärung mit der Aufteilung mit abgeben.
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#4
DANKE, Verena und Manfred für Euer Feedback,
LG
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