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Deutsche oder österr. USt? - Druckversion

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Deutsche oder österr. USt? - Muck Manuela - 27.07.2023

Liebes Forum,

Eine österreichische Firma besitzt ein Grundstück in DE. Für dieses Grundstück in DE werden Steuerberatungsleistungen in Anspruch genommen.
Wie muss die Rechnung vom Steuerberater umsatzsteuerlich aussehen? Mit 20% österreichischer USt oder mit deutscher USt, da es sich ja auf das Grundstück bezieht.
Danke für eure Rückmeldung!
Manuela


RE: Deutsche oder österr. USt? - Bague - 29.07.2023

mE fällt da keine USt an, weil es sich um eine Katalogleistung gem. § 3a UStG handelt. Die werden mit RC gem. § 19 zu behandeln sein (UID,-Nr., Nettobetrag und Hinweis RC). Zu Grundstücksleistungen können die RZ 639y ff USt-RL herangezogen werden, wobei in RZ 640b festgehalten ist, dass "Steuerberatung über Abschreibungsmöglichkeiten iZm einem Grundstück" nicht als Grundstücksleistungen gesehen werden.