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Deutsche oder österr. USt?
#1
Liebes Forum,

Eine österreichische Firma besitzt ein Grundstück in DE. Für dieses Grundstück in DE werden Steuerberatungsleistungen in Anspruch genommen.
Wie muss die Rechnung vom Steuerberater umsatzsteuerlich aussehen? Mit 20% österreichischer USt oder mit deutscher USt, da es sich ja auf das Grundstück bezieht.
Danke für eure Rückmeldung!
Manuela
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#2
mE fällt da keine USt an, weil es sich um eine Katalogleistung gem. § 3a UStG handelt. Die werden mit RC gem. § 19 zu behandeln sein (UID,-Nr., Nettobetrag und Hinweis RC). Zu Grundstücksleistungen können die RZ 639y ff USt-RL herangezogen werden, wobei in RZ 640b festgehalten ist, dass "Steuerberatung über Abschreibungsmöglichkeiten iZm einem Grundstück" nicht als Grundstücksleistungen gesehen werden.
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