Kündigungfristen bei Arbeiter im Baugewerbe - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Kündigungfristen bei Arbeiter im Baugewerbe (/showthread.php?tid=6102) |
Kündigungfristen bei Arbeiter im Baugewerbe - chr2 - 12.09.2023 Liebe Forumteilnehmer! KV Arbeiter Baugewerbe und Bauindustrie Steiermark Ein Arbeiter soll gekündigt werden. Ich bin mir leider unsicher, zu welchem Termin ich das Arbeitsverhältnis beenden kann. Arbeiter ist unter 5 Jahre beschäftigt. lt. KV Arbeiter Bau § 15. Lösung des Arbeitsverhältnisses 1. Das Arbeitsverhältnis bis zu 5 Jahren kann jederzeit sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber – vom letzteren unter Einhaltung der im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehenen fünftägigen Verständigungsfrist – nur zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst werden lt. § 1159 ABGB sind ja die Kündigungfristen für Arbeiter und Angestellten gleich gestellt worden zum Quartal. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Kann ich den Arbeiter jetzt zu Ende einer jeden Woche kündigen oder immer nur zum Quartal. Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung. mfg Christa RE: Kündigungfristen bei Arbeiter im Baugewerbe - bernadette - 12.09.2023 Hallo Christa, es ist tatsächlich so lt. § 15 Abs. 1, dass das Dienstverhältnis zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst (gekündigt) werden kann (Verständigungsfrist 5 Tage). Das Baugewerbe fällt unter die Ausnahmeregelung "Saisongewerbe" https://www.weka.at/news/Recht-Steuern/Arbeitsrecht/Gleiche-Kuendigungsfristen-fuer-Alle-Ausnahmen-fuer-Saisonbranchen Liebe Grüße, Bernadette |