12.09.2023, 17:17
Liebe Forumteilnehmer!
KV Arbeiter Baugewerbe und Bauindustrie Steiermark
Ein Arbeiter soll gekündigt werden. Ich bin mir leider unsicher, zu welchem Termin ich das Arbeitsverhältnis beenden kann.
Arbeiter ist unter 5 Jahre beschäftigt.
lt. KV Arbeiter Bau § 15. Lösung des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis bis zu 5 Jahren kann jederzeit sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber – vom letzteren unter Einhaltung der im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehenen fünftägigen Verständigungsfrist – nur zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst werden
lt. § 1159 ABGB sind ja die Kündigungfristen für Arbeiter und Angestellten gleich gestellt worden zum Quartal.
Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht.
Kann ich den Arbeiter jetzt zu Ende einer jeden Woche kündigen oder immer nur zum Quartal.
Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.
mfg
Christa
KV Arbeiter Baugewerbe und Bauindustrie Steiermark
Ein Arbeiter soll gekündigt werden. Ich bin mir leider unsicher, zu welchem Termin ich das Arbeitsverhältnis beenden kann.
Arbeiter ist unter 5 Jahre beschäftigt.
lt. KV Arbeiter Bau § 15. Lösung des Arbeitsverhältnisses
1. Das Arbeitsverhältnis bis zu 5 Jahren kann jederzeit sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber – vom letzteren unter Einhaltung der im Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehenen fünftägigen Verständigungsfrist – nur zum letzten Arbeitstag einer Kalenderwoche gelöst werden
lt. § 1159 ABGB sind ja die Kündigungfristen für Arbeiter und Angestellten gleich gestellt worden zum Quartal.
Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht.
Kann ich den Arbeiter jetzt zu Ende einer jeden Woche kündigen oder immer nur zum Quartal.
Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung.
mfg
Christa