Richtlinie für Massenentlassung (in Österreich: Frühwarnsystem) gilt auch, wenn Arbeitgeber in Pension geht - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Richtlinie für Massenentlassung (in Österreich: Frühwarnsystem) gilt auch, wenn Arbeitgeber in Pension geht (/showthread.php?tid=7507) |
Richtlinie für Massenentlassung (in Österreich: Frühwarnsystem) gilt auch, wenn Arbeitgeber in Pension geht - Wilhelm Kurzböck - 06.08.2024 EuGH vom 11.07.2024, C-196/23 Was das österreichische Recht (§ 45a AMFG) in Wahrheit implizit mitregelt, war bis dato nach spanischem Arbeitsrecht "kein Thema", nämlich die Anwendung des "Konsultationsverfahrens" (bei uns: Frühwarnsystem) im Falle einer aus Anlass einer Arbeitgeberpensionierung erfolgenden Unternehmensschließung. Werden die "Schwellenwerte" erreicht oder überschritten, dann ist auch in diesen Fällen das Vorab-Konsultationsverfahren einzuhalten. Ob dann auch die bereits ausgesprochenen Arbeitgeberkündigungen rückwirkend unwirksam werden, ist wiederum Sache der Mitgliedstaaten, eine derartige Konsequenz zu regeln. Aus dem EU-Recht heraus ist sie nicht abzuleiten. |