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Richtlinie für Massenentlassung (in Österreich: Frühwarnsystem) gilt auch, wenn Arbeitgeber in Pension geht
#1
EuGH vom 11.07.2024, C-196/23


Was das österreichische Recht (§ 45a AMFG) in Wahrheit implizit mitregelt, war bis dato nach spanischem Arbeitsrecht "kein Thema", nämlich die Anwendung des "Konsultationsverfahrens" (bei uns: Frühwarnsystem) im Falle einer aus Anlass einer Arbeitgeberpensionierung erfolgenden Unternehmensschließung.

Werden die "Schwellenwerte" erreicht oder überschritten, dann ist auch in diesen Fällen das Vorab-Konsultationsverfahren einzuhalten.

Ob dann auch die bereits ausgesprochenen Arbeitgeberkündigungen rückwirkend unwirksam werden, ist wiederum Sache der Mitgliedstaaten, eine derartige Konsequenz zu regeln. Aus dem EU-Recht heraus ist sie nicht abzuleiten.
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