Änderung der Pendlerverordnung - E 30 muss zur elektronischen Übermittlung auch elekt - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Änderung der Pendlerverordnung - E 30 muss zur elektronischen Übermittlung auch elekt (/showthread.php?tid=782) |
Änderung der Pendlerverordnung - E 30 muss zur elektronischen Übermittlung auch elekt - Wilhelm Kurzböck - 07.11.2019 Änderung der Pendlerverordnung - E 30 muss zur elektronischen Übermittlung auch elektronisch signiert sein Das mit dem elektronischen Übermitteln des E 30 geht nur, wenn es elektronisch signiert wurde. Dazu kommt ein neues Verfahren. Bis wann das dann da ist, ist noch nicht klar. Jedenfalls geht das Unterschreiben und anschließend Einscannen des L 34 EDV nicht wirklich, sondern entweder Originalformular oder warten, bis das neue technische Verfahren zur diesbezüglichen elektronischen Signatur "steht". https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_324/BGBLA_2019_II_324.html |