07.11.2019, 18:39
Änderung der Pendlerverordnung - E 30 muss zur elektronischen Übermittlung auch elektronisch signiert sein
Das mit dem elektronischen Übermitteln des E 30 geht nur, wenn es elektronisch signiert wurde.
Dazu kommt ein neues Verfahren. Bis wann das dann da ist, ist noch nicht klar.
Jedenfalls geht das Unterschreiben und anschließend Einscannen des L 34 EDV nicht wirklich, sondern entweder Originalformular oder warten, bis das neue technische Verfahren zur diesbezüglichen elektronischen Signatur "steht".
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_324.html
Das mit dem elektronischen Übermitteln des E 30 geht nur, wenn es elektronisch signiert wurde.
Dazu kommt ein neues Verfahren. Bis wann das dann da ist, ist noch nicht klar.
Jedenfalls geht das Unterschreiben und anschließend Einscannen des L 34 EDV nicht wirklich, sondern entweder Originalformular oder warten, bis das neue technische Verfahren zur diesbezüglichen elektronischen Signatur "steht".
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_324.html