Kostenübernahme Massenverkehrmittel - Ausweis am Lohnkonto - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Kostenübernahme Massenverkehrmittel - Ausweis am Lohnkonto (/showthread.php?tid=8108) |
Kostenübernahme Massenverkehrmittel - Ausweis am Lohnkonto - Ilke - 14.01.2025 Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum, die Kostenübernahme für Massenverkehrsmittel gem §26 Z5 lit b EStG wird der Finanz mit dem L16 als Jahressumme gemeldet. Spricht Ihrer Ansicht nach etwas dagegen, die Kosten gesammelt im 13. Lauf in den Dezember bzw Austrittsmonat zu rollen? Die Anzahl der Monate, für die die Kosten für ein Massenverkehrsmittel übernommen werden, werden bei uns in BMD über die Stammdaten erfasst. In der betroffenen Firma werden derzeit keine Pendlerpauschalen abgerechnet. Sollte einmal eine Pendlerpauschale berücksichtigt werden müssen, wäre dann eine monatsweise Erfassung notwendig oder reicht in diesem Fall vielleicht ebenfalls die Erfassung der Gesamtkosten in einem Monat in Verbindung mit einer monatlich korrigierten Pendlerpauschale (=Pendlerpauschale-monatliche aliquote Öffi-Kosten)? Danke und liebe Grüße, Ilke RE: Kostenübernahme Massenverkehrmittel - Ausweis am Lohnkonto - Wilhelm Kurzböck - 14.01.2025 Da tu ich mir von außen ein wenig schwer, eine Rückmeldung zu geben, ohne den konkreten Sachverhalt zu kennen. Es gibt ja in der Praxis sowohl jährliche Zahlungen als auch monatliche Zahlungen, eventuell auch andere Rhythmen. Für Zwecke der Einkürzung der Pendlerpauschale wird man nicht umhin kommen, jedenfalls eine Monatszuteilung ins Auge zu fassen. RE: Kostenübernahme Massenverkehrmittel - Ausweis am Lohnkonto - Ilke - 15.01.2025 Danke für Ihre Rückmeldung! Wir haben beide Fälle - sowohl monatliche Vergütung an die Dienstnehmer als auch Einmalvergütung des Jahresbetrags. Beides wird über die Buchhaltung abgewickelt/ausbezahlt, wir müssen also nur eine Info-Lohnart bzgl der Kostenübernahme für das L16 erfassen. Es geht hier um eine Wiener Firma ohne Pendlerpauschalen im Jahr 2024. Wäre es mit diesen Infos Ihrer Meinung nach ok, den Gesamtbetrag jeweils im Dezember zu melden? Oder "sieht" das Finanzamt bei der Übermittlung des L16 nicht nur den Gesamtbetrag, den wir am L16 sehen, sondern die Monatswerte, die jeweils erfasst wurden? Es wäre toll, wenn Sie mir bitte nochmals kurz Bescheid geben könnten. RE: Kostenübernahme Massenverkehrmittel - Ausweis am Lohnkonto - Wilhelm Kurzböck - 15.01.2025 Generell scheint auf dem Jahreslohnzettel jener Betrag auf, der im betreffenden Kalenderjahr auch tatsächlich abgabenfrei vergütet wurde. Die Kalendermonatszuteilung erfolgt dort jedenfalls nicht bzw. sieht die Finanzverwaltung auch dazu nicht mehr. Die monateweise Zuteilung könnte für Pendlerpauschalzwecke relevant werden, sonst nicht. |