Gestern, 14:07
Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,
die Kostenübernahme für Massenverkehrsmittel gem §26 Z5 lit b EStG wird der Finanz mit dem L16 als Jahressumme gemeldet.
Spricht Ihrer Ansicht nach etwas dagegen, die Kosten gesammelt im 13. Lauf in den Dezember bzw Austrittsmonat zu rollen?
Die Anzahl der Monate, für die die Kosten für ein Massenverkehrsmittel übernommen werden, werden bei uns in BMD über die Stammdaten erfasst.
In der betroffenen Firma werden derzeit keine Pendlerpauschalen abgerechnet.
Sollte einmal eine Pendlerpauschale berücksichtigt werden müssen, wäre dann eine monatsweise Erfassung notwendig oder reicht in diesem Fall vielleicht ebenfalls die Erfassung der Gesamtkosten in einem Monat in Verbindung mit einer monatlich korrigierten Pendlerpauschale (=Pendlerpauschale-monatliche aliquote Öffi-Kosten)?
Danke und liebe Grüße,
Ilke
die Kostenübernahme für Massenverkehrsmittel gem §26 Z5 lit b EStG wird der Finanz mit dem L16 als Jahressumme gemeldet.
Spricht Ihrer Ansicht nach etwas dagegen, die Kosten gesammelt im 13. Lauf in den Dezember bzw Austrittsmonat zu rollen?
Die Anzahl der Monate, für die die Kosten für ein Massenverkehrsmittel übernommen werden, werden bei uns in BMD über die Stammdaten erfasst.
In der betroffenen Firma werden derzeit keine Pendlerpauschalen abgerechnet.
Sollte einmal eine Pendlerpauschale berücksichtigt werden müssen, wäre dann eine monatsweise Erfassung notwendig oder reicht in diesem Fall vielleicht ebenfalls die Erfassung der Gesamtkosten in einem Monat in Verbindung mit einer monatlich korrigierten Pendlerpauschale (=Pendlerpauschale-monatliche aliquote Öffi-Kosten)?
Danke und liebe Grüße,
Ilke