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Abgrenzung Bauleistungsrechnung - Gruber Andrea - 27.05.2025 Ich habe eine Bauleistungsrechnung erhalten, wo Re-datum neues Wirtschaftsjahr und Leistung altes Wirtschaftsjahr betrifft. Habe diese Rechnung als Bauleistungsrechnung ins alte Jahr gebucht - ist das so richtig? RE: Abgrenzung Bauleistungsrechnung - ThG - 30.05.2025 Im alten Jahr wird der Nettobetrag als Sonstige Verbindlichkeiten verbucht: z. B. 7300 Aufwendungen für Bauleistungen 10.000 € an 3890 Sonstige Verbindlichkeiten 10.000 € im neuen Jahr: 3890 Sonstige Verbindlichkeiten 10.000 € 2500 Vorsteuer (wenn anrechenbar) 2.000 € an 3510 Umsatzsteuer aus RC 2.000 € an 33xx Kreditor (Lieferant) 10.000 € Die USt ist erst im Jahr der Rechnung relevant, wenn der Steuerschuldentatbestand entsteht. |