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Ich habe eine Bauleistungsrechnung erhalten, wo Re-datum neues Wirtschaftsjahr und Leistung altes Wirtschaftsjahr betrifft.
Habe diese Rechnung als Bauleistungsrechnung ins alte Jahr gebucht - ist das so richtig?
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Im alten Jahr wird der Nettobetrag als Sonstige Verbindlichkeiten verbucht:
z. B. 7300 Aufwendungen für Bauleistungen 10.000 €
an 3890 Sonstige Verbindlichkeiten 10.000 €
im neuen Jahr:
3890 Sonstige Verbindlichkeiten 10.000 €
2500 Vorsteuer (wenn anrechenbar) 2.000 €
an 3510 Umsatzsteuer aus RC 2.000 €
an 33xx Kreditor (Lieferant) 10.000 €
Die USt ist erst im Jahr der Rechnung relevant, wenn der Steuerschuldentatbestand entsteht.