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Zusammenlegung der GKK zu ÖGK - einheitliche Leistungen! - Druckversion

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Zusammenlegung der GKK zu ÖGK - einheitliche Leistungen! - Wilhelm Kurzböck - 03.12.2019

Die Zusammenlegung der GKK zu einer ÖGK (und nebenbei die Auflösung der Betriebskrankenkassen) ist ab 1.1.2020 Realität.

Der Verfassungsgerichtshof wird sich aber noch (wahrscheinlich kurz vor Weihnachten) mit ein paar Punkten dieses Pakets auseinandersetzen müssen, weshalb der Tag nicht vor dem Abend gelobt werden sollte.

Jedenfalls ist auch innerhalb der ÖGK ein einheitlicher Leistungskatalog geplant, der spätestens dann ab 1.1.2021  in Kraft treten soll.



Nicht ausgeschlossen scheint es zu sein, dass dies bereits mit 1.1.2020 der Fall sein könnte, da bereits - meinen Recherchen zufolge - eine Mustersatzung existiert, über die in den nächsten Tagen abgestimmt werden sollte.