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Kündigung und Krankenstand - Druckversion

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Kündigung und Krankenstand - Manuela - 12.11.2025

Liebe Forumsteilnehmer*innen,

wie gehe ich am besten mit folgender Situation um:
DN war am 28.10. krank gemeldet (Info lt. DN: Untersuchung im Krankenhaus)
DN kommt am 29.10. zur Arbeit und es wird vom DG mündlich die Kündigung ausgesprochen, DN verlässt die Arbeitsstätte 
DG schickt die Kündigung schriftlich nach (im Schreiben ist das Datum der Kündigung mit 29.10., aber auch die Uhrzeit der Kündigung mit 8:20 Uhr vermerkt).

Nun habe ich über ELDA folgende Krankmeldungen der DN erhalten:
28.10. (Verarbeitungsstand 28.10)
28.10 - 8.11. (Verarbeitungsstand 4.11.)
10.11. - laufend (Verarbeitungsstand 10.11.)

Ich gehe davon aus, dass eine Argumentation, dass die Kündigung außerhalb des Krankenstandes erfolgte, wenig Aussicht auf Erfolg hat, obwohl die Uhrzeit der Kündigung vermerkt wurde.
Aber können wir davon ausgehen, dass es korrekt ist, wenn wir das Krankenentgelt bis 8.11. bezahlen. Dann 1 Tag normales Entgelt (9.11. = Sonntag). Und dann ab 10.11. wieder Krankenentgelt bis zum Ende des Dienstverhältnisses bzw. Ende des Krankenstandes (welches halt früher kommt). Anders gesagt, dass eine Fortzahlung des Krankentgeltes über den Kündigungstermin hinaus nicht erforderlich ist, da der Krankenstand am 9.11. für 1 Tag unterbrochen wurde?

Herzlichen Dank für eure Unterstützung aus der Praxis!
lG, Manuela


RE: Kündigung und Krankenstand - Wilhelm Kurzböck - 12.11.2025

Wenn der Arbeitnehmer nachweislich zur Arbeit erschienen ist und dort nichts von einem laufenden Krankenstand erzählt hat und dann plötzlich Symptome auftraten, die ihn zu einer "Dienstverhinderung" führten, dann wurde die Arbeitgeberkündigung vor dem Beginn des Krankenstandes ausgesprochen.

Das mag zwar insgesamt etwas dann mühsam sein, aber diese Dinge wurde ja im Vorjahr vom OGH ausjudiziert, sodass der flexible Krankenstandstourismus einen leichten Dämpfer erhalten hat.

Natürlich kann ich auch den Arbeitnehmer verstehen, der jetzt auf dieses Pferd setzt und es ist ja in Wahrheit auch eine Beweisfrage. Wenn es Zeugen gibt, dass die Kündigung tatsächlich zu dieser Zeit ausgesprochen wurde und der Arbeitnehmer von einem Krankenstand nichts erwähnt hat, der angeblich seit dem Vortag bestanden haben soll, dann hätte ich zumindest keine aussichtslose Position erkannt.

Welche Daten ELDA tatsächlich ausspuckt, spielt in diesem konkreten Fall nur eine Nebenrolle.


RE: Kündigung und Krankenstand - Manuela - 12.11.2025

Danke!


RE: Kündigung und Krankenstand - CGV1 - 12.11.2025

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, könnte es hier um die Frage gehen, ob es sich beim Krankenstand ab 10.11. um einen "anderen" Krankenstand handelt oder die Fortsetzung des vorherigen.
Ließe sich beweisen, dass das kein "Rückfall" sondern "etwas Neues" ist (z.B. erst Darmgrippe, dann Corona), hat der AG m.E. Glück im Unglück gehabt ...
Es sieht aber eher danach aus, dass es "immer dieselbe Dienstverhinderung" ist und nur der Arzt für den Sonntag nicht krankgeschrieben hat.


RE: Kündigung und Krankenstand - Manuela - 12.11.2025

Ja, das war eigentlich auch mein Thema. Aber wahrscheinlich ist es nur eine Fortschreibung des anderen Krankenstandes. Als Grund steht auf 2 Krankmeldungen "Krankheit".
Seltsam ist halt auch, dass die DN für 28.10. angekündigt hat, dass sie nicht zur Arbeit kommt, da sie einen Termin im Krankenhaus hat. Die Bestätigung vom Krankenhaus hat sie nicht bringen können, sondern eine Krankmeldung von einem Allgemeinmediziner.


RE: Kündigung und Krankenstand - CGV1 - 13.11.2025

Ich versuche in dieser Beweisfrage mal ein wenig "kreativ" zu sein, denn dem Arbeitgeber wird immer nur das Wort "Krankheit" als Ursache gemeldet - die ÖGK weiß mehr ...

Wenn man bei der ÖGK die Auskunft begehrt, ob es sich bei der "Krankheit vom 28.10. bis 8.11." um dieselbe Krankheit handelt wie bei der "Krankheit ab 10.11." oder um eine andere Krankheit, so scheint eine solche Auskunft nicht dem Datenschutzrecht zu widersprechen und wäre genau soviel an Information, wie der Arbeitgeber benötigt, um seine Rechtspflichten (aus § 9 Abs 1 AngG bzw § 5 EFZG) zu erfüllen.


RE: Kündigung und Krankenstand - Manuela - 13.11.2025

Gute Idee. Danke!