12.11.2025, 09:51
Liebe Forumsteilnehmer*innen,
wie gehe ich am besten mit folgender Situation um:
DN war am 28.10. krank gemeldet (Info lt. DN: Untersuchung im Krankenhaus)
DN kommt am 29.10. zur Arbeit und es wird vom DG mündlich die Kündigung ausgesprochen, DN verlässt die Arbeitsstätte
DG schickt die Kündigung schriftlich nach (im Schreiben ist das Datum der Kündigung mit 29.10., aber auch die Uhrzeit der Kündigung mit 8:20 Uhr vermerkt).
Nun habe ich über ELDA folgende Krankmeldungen der DN erhalten:
28.10. (Verarbeitungsstand 28.10)
28.10 - 8.11. (Verarbeitungsstand 4.11.)
10.11. - laufend (Verarbeitungsstand 10.11.)
Ich gehe davon aus, dass eine Argumentation, dass die Kündigung außerhalb des Krankenstandes erfolgte, wenig Aussicht auf Erfolg hat, obwohl die Uhrzeit der Kündigung vermerkt wurde.
Aber können wir davon ausgehen, dass es korrekt ist, wenn wir das Krankenentgelt bis 8.11. bezahlen. Dann 1 Tag normales Entgelt (9.11. = Sonntag). Und dann ab 10.11. wieder Krankenentgelt bis zum Ende des Dienstverhältnisses bzw. Ende des Krankenstandes (welches halt früher kommt). Anders gesagt, dass eine Fortzahlung des Krankentgeltes über den Kündigungstermin hinaus nicht erforderlich ist, da der Krankenstand am 9.11. für 1 Tag unterbrochen wurde?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung aus der Praxis!
lG, Manuela
wie gehe ich am besten mit folgender Situation um:
DN war am 28.10. krank gemeldet (Info lt. DN: Untersuchung im Krankenhaus)
DN kommt am 29.10. zur Arbeit und es wird vom DG mündlich die Kündigung ausgesprochen, DN verlässt die Arbeitsstätte
DG schickt die Kündigung schriftlich nach (im Schreiben ist das Datum der Kündigung mit 29.10., aber auch die Uhrzeit der Kündigung mit 8:20 Uhr vermerkt).
Nun habe ich über ELDA folgende Krankmeldungen der DN erhalten:
28.10. (Verarbeitungsstand 28.10)
28.10 - 8.11. (Verarbeitungsstand 4.11.)
10.11. - laufend (Verarbeitungsstand 10.11.)
Ich gehe davon aus, dass eine Argumentation, dass die Kündigung außerhalb des Krankenstandes erfolgte, wenig Aussicht auf Erfolg hat, obwohl die Uhrzeit der Kündigung vermerkt wurde.
Aber können wir davon ausgehen, dass es korrekt ist, wenn wir das Krankenentgelt bis 8.11. bezahlen. Dann 1 Tag normales Entgelt (9.11. = Sonntag). Und dann ab 10.11. wieder Krankenentgelt bis zum Ende des Dienstverhältnisses bzw. Ende des Krankenstandes (welches halt früher kommt). Anders gesagt, dass eine Fortzahlung des Krankentgeltes über den Kündigungstermin hinaus nicht erforderlich ist, da der Krankenstand am 9.11. für 1 Tag unterbrochen wurde?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung aus der Praxis!
lG, Manuela

