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Gleitzeit, Überschreitung der übertragbaren Stunden in die nächste Gleitzeitperiode - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Gleitzeit, Überschreitung der übertragbaren Stunden in die nächste Gleitzeitperiode (/showthread.php?tid=9715) |
Gleitzeit, Überschreitung der übertragbaren Stunden in die nächste Gleitzeitperiode - tigmar - 15.12.2025 Liebes Team Wenn laut Gleitzeitvereinbarung nicht alle Stunden in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden können, sind die auszuzahlenden Stunden dann - Überstunden mit Überstundenteiler (50% Zuschlag) - Mehrstunden mit Mehrstundenteiler (25% Zuschlag) Falls es sich in diesem Fall um einen Teilzeitmitarbeiter handelt? In allen Artikeln lese ich, es handelt sich bei nicht-übertragbare Stunden um Überstunden. Aber es wird leider nie erwähnt, ob man von Vollzeit Mitarbeiter spricht. Vielen Dank RE: Gleitzeit, Überschreitung der übertragbaren Stunden in die nächste Gleitzeitperiode - Wilhelm Kurzböck - 15.12.2025 Ergibt sich aus dem Gesetzestext heraus, dass im Falle von Teilzeitmitarbeitern die Zeitguthaben, die bis zum Ende der Gleitzeitperiode nicht ausgeglichen wurden und nicht übertragen werden können, als Teilzeitmehrarbeit anzusehen sind. Im Handel kann sich teilweise sogar eine zuschlagsfreie Mehrarbeit ergeben. |