15.12.2025, 13:52
Liebes Team
Wenn laut Gleitzeitvereinbarung nicht alle Stunden in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden können, sind die auszuzahlenden Stunden dann
- Überstunden mit Überstundenteiler (50% Zuschlag)
- Mehrstunden mit Mehrstundenteiler (25% Zuschlag)
Falls es sich in diesem Fall um einen Teilzeitmitarbeiter handelt?
In allen Artikeln lese ich, es handelt sich bei nicht-übertragbare Stunden um Überstunden.
Aber es wird leider nie erwähnt, ob man von Vollzeit Mitarbeiter spricht.
Vielen Dank
Wenn laut Gleitzeitvereinbarung nicht alle Stunden in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden können, sind die auszuzahlenden Stunden dann
- Überstunden mit Überstundenteiler (50% Zuschlag)
- Mehrstunden mit Mehrstundenteiler (25% Zuschlag)
Falls es sich in diesem Fall um einen Teilzeitmitarbeiter handelt?
In allen Artikeln lese ich, es handelt sich bei nicht-übertragbare Stunden um Überstunden.
Aber es wird leider nie erwähnt, ob man von Vollzeit Mitarbeiter spricht.
Vielen Dank

