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Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 3: Vorteile in Zusammenhang mit der Kz 243
#1
Frage:

Sind in der Kennzahl 243 nur Abzüge oder auch Vorteile, wie zB diverse Sachbezüge wie Deputate, die Verrechnung von Geschenken/Gutscheinen bzw. Betriebsveranstaltungen, die über die Freibeträge hinausgehen, anzugeben?

Antwort des BMF:

Nein, nur steuerfreie Abzüge sind hier anzugeben.

Die in der Aufgliederung der übrigen Abzüge angegebenen Beträge müssen in Summe den Betrag der Kennzahl 243 ergeben.
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