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Aufgabegewinn - KU Pauschalierung - Vst Basispauschalierung
#1
Liebes Forum,

wenn ich es richtig verstanden habe kann die KU Pauschalierung ( Umsatz unter 55.000,-- jedoch Regelbesteuerung) für den laufenden Gewinn im Aufgabejahr des Betriebes ( kein Verkauf, keine Schenkung) die KU Pauschalierung herangezogen werden, sowie die Vst Basispauschalierung. Der Aufgabegewinn muss aber extra in der Steuererklärung erfasst werden unter Berücksichtigung des Freibetrages.
Danke vorab für Ihre Rückmeldung!
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#2
Ja, bei Betriebsaufgabe gibt es einerseits den pauschal ermittelten laufenden Gewinn (Verlust) und andererseits den Aufgabegewinn. 
So sieht es Rz 4277 EStR vor:
... Im Fall einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe während aufrechter Pauschalierung ist ein Veräußerungsgewinn neben dem pauschal ermittelten
laufenden Gewinn (Verlust) anzusetzen, sodass zunächst ein Wechsel auf die Bilanzierung mit Übergangsgewinnermittlung und anschließend die Veräußerungsgewinnermittlung gemäß
§ 24 EStG 1988 zu erfolgen haben.


Zu beachten ist, dass im Falle einer Betriebsaufgabe bei Anwendung der Kleinunternehmerpauschalierung nicht das Formular E1a-K verwendet werden kann, sondern nur das Formular E1a zulässig ist (weil nur dort die Kennzahlen für die Betriebsaufgabe vorhanden sind).

   
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#3
Hallo Bernhard,

vielen Dank für die Rückmeldung und den Screen Shot, über das Formular wäre ich drüber gestolpert!
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