18.02.2020, 18:18
Kämpfe gerade in folgendem Fall mit dem FA.
Ehepaar ohne Kinder. Er selbständig, sie DN in Wien. Hauptwohnsitz ist ein Eigenheim das von ihrer Arbeitsstätte 115 KM entfernt ist. Fahrzeit jedenfalls über 1 Stunde.
Sie hat bisher die Pendlerpauschale geltend gemacht und ist täglich heimgefahren. Altersbedingt und auch wegen unregelmäßiger Arbeitszeit macht/schafft sie das seit 2019 nicht mehr. Ehepaar hat schon lange eine kleine Wohnung in Wien. Die nutzt sie jetzt unter der Woche und fährt am WE heim.
2019 haben wir also Familienheimfahrt und doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Es gab einen Vorhalt den wir beantwortet haben.
Nun kommt der abweisende Bescheid mit dieser Begründung:
Ihrem Gatten wäre eine Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe ihrer Arbeitsstätte zumutbar.
Laut uns vorliegender Aktenlage verfügt ihr Gatte über keine relevanten, berücksichtigungswürdige, Einkünfte. Zur Beurteilung wurden die letzten ESt-Erklärungen herangezogen.
Die EK des Gatten waren 2018 (krankheitsbedingt) unter 6.000,--. 2017 waren sie darüber. 2019 weiß ich noch nicht.
Meine Fragen dazu:
Muss das FA die Übergangszeit von 2 Jahren nicht immer akzeptieren?
Das FA meint der Gatte solle auch nach Wien ziehen. Das hätte ja zur Folge, dass sie das Haus verkaufen und in eine kleine Wohnung ziehen müssten.
Ist das nicht auch ein Grund der zu berücksichtigen wäre?
Besten Dank!
Ehepaar ohne Kinder. Er selbständig, sie DN in Wien. Hauptwohnsitz ist ein Eigenheim das von ihrer Arbeitsstätte 115 KM entfernt ist. Fahrzeit jedenfalls über 1 Stunde.
Sie hat bisher die Pendlerpauschale geltend gemacht und ist täglich heimgefahren. Altersbedingt und auch wegen unregelmäßiger Arbeitszeit macht/schafft sie das seit 2019 nicht mehr. Ehepaar hat schon lange eine kleine Wohnung in Wien. Die nutzt sie jetzt unter der Woche und fährt am WE heim.
2019 haben wir also Familienheimfahrt und doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Es gab einen Vorhalt den wir beantwortet haben.
Nun kommt der abweisende Bescheid mit dieser Begründung:
Ihrem Gatten wäre eine Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe ihrer Arbeitsstätte zumutbar.
Laut uns vorliegender Aktenlage verfügt ihr Gatte über keine relevanten, berücksichtigungswürdige, Einkünfte. Zur Beurteilung wurden die letzten ESt-Erklärungen herangezogen.
Die EK des Gatten waren 2018 (krankheitsbedingt) unter 6.000,--. 2017 waren sie darüber. 2019 weiß ich noch nicht.
Meine Fragen dazu:
Muss das FA die Übergangszeit von 2 Jahren nicht immer akzeptieren?
Das FA meint der Gatte solle auch nach Wien ziehen. Das hätte ja zur Folge, dass sie das Haus verkaufen und in eine kleine Wohnung ziehen müssten.
Ist das nicht auch ein Grund der zu berücksichtigen wäre?
Besten Dank!