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Überstunden/Mehrarbeit Holzbaugewerbe
#1
Betrifft Kollektivvertrag Holzbaugewerbe in Österreich.
Wöchentliche Normalarbeitszeit pro Woche sind hier 39 Stunden.
Diese werden hier wie im Dienstvertrag vereinbart auf eine kurze (35 Stunden) und eine lange Woche (43 Stunden) erbracht, mit folgender Tagesaufteilung:
Kurze Woche:
Montag bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag 8 Stunden.
Lange Woche:
Montag bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag und Freitag jeweils 8 Stunden.
Im letzten Monat wurde jedoch wie folgt gearbeitet.
1. Woche ist eine lange Woche: Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 2 Stunden).
2. Woche ist eine kurze Woche: Monat bis Mittwoch jeweils 9 Stunden und Donnerstag 8 Stunden gearbeitet (+/- 0 Stunden).
3. Woche ist eine kurze Woche: Montag bis Donnerstag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 1 Stunde).
4. Woche ist eine lange Woche: Montag bis Freitag jeweils 9 Stunden gearbeitet (+ 2 Stunden).
Was sind hier Mehrarbeit und was Überstunden? Ist hier jede Woche eine 1 Stunde Mehrarbeit und der Rest Überstunden oder ist hier immer gleich jede zusätzlich geleistete Stunden eine Überstunde?
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#2
Das kann man nur anhand des konkreten KV-Textes interpretieren.

Da wird man sich ansehen müssen, ob die Verteilung "kurze Woche - lange Woche" vom KV explizit erlaubt ist und in diesem Zusammenhang wird dort auch im Regelfall geregelt sein, bis zu welchem Wert man von KV-Mehrarbeit sprechen kann und ab wann man von Überstunde sprechen muss.

Recht häufig ist die Grenze für die KV-Mehrarbeit bei 9 Stunden (also ist nur die 9. Tagesstunde als KV-Mehrarbeit wertbar). Wenn aber der Kollektivvertrag hier ausdrücklich eine Ausnahme regelt, dann ist auch die 10. Tagesstunde als KV-Mehrarbeit möglich (eventuell sogar die 11. Tagesstunde im Falle einer 4-Tage-Woche).

Wie gesagt: steht und fällt mit dem konkreten KV-Text.
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#3
Vielen Dank Herr Kurzböck!! Es betrifft den KV Holzbau-Meistergewerbe: https://www.wko.at/oe/kollektivvertrag/k...e-2026.pdf
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#4
Dann wird vermutlich das Arbeitszeitmodell nach § 2B angewandt werden bzw. vereinbart worden sein.

Anders ist nämlich "lange Woche - kurze Woche" rechtlich gar nicht möglich.

Falls meine Annahme zutrifft, so ist dort keine Mehrarbeitsregelung vorgesehen, weil es sich ja zugleich um ein Ansparmodell handelt.
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