19.06.2026, 13:45
Liebe Forums-Teilnehmer*innen,
meine Klientin (Physiotherapeutin) möchte einer Studentin des Studienganges Physiotherapie am IMC Krems ein Berufspraktikum in ihrer Praxis ermöglichen.
Laut Vereinbarung zum Berufspraktikum (Vorlage des IMC Krems) kann ein Entgelt vereinbart werden, muss aber nicht (Wortlaut aus der Vereinbarung: "Die Praktikantin erhält kein Entgelt. Aus diesem unentgeltlichen Praktikum erwachsen keine dienstrechtlichen Rechte oder Pflichten.)
Ist es korrekt, dass im Falle der Unentgeltlichkeit KEINE Anmeldung bei der ÖGK erfolgt.
Sollte jedoch ein Entgelt vereinbart werden, dann ist auch eine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich.
Sehe ich das richtig?
lG, Manuela
meine Klientin (Physiotherapeutin) möchte einer Studentin des Studienganges Physiotherapie am IMC Krems ein Berufspraktikum in ihrer Praxis ermöglichen.
Laut Vereinbarung zum Berufspraktikum (Vorlage des IMC Krems) kann ein Entgelt vereinbart werden, muss aber nicht (Wortlaut aus der Vereinbarung: "Die Praktikantin erhält kein Entgelt. Aus diesem unentgeltlichen Praktikum erwachsen keine dienstrechtlichen Rechte oder Pflichten.)
Ist es korrekt, dass im Falle der Unentgeltlichkeit KEINE Anmeldung bei der ÖGK erfolgt.
Sollte jedoch ein Entgelt vereinbart werden, dann ist auch eine Anmeldung bei der ÖGK erforderlich.
Sehe ich das richtig?
lG, Manuela

