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Taxiunternehmen kauft PKW <5 Jahre von Autohändler
#1
Liebe KollegInnen,
hätte folgende Frage: Mein Klient ein Taxiunternehmen kauf von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen für sein Unternehmen (unter 5 Jahren) mit der Absicht dieses als Taxi zu benützen. Der Autohändler stellt ihm eine Rechnung in Höhe von € 20.000,00 mit dem Satz "Differenzbesteuert gem.§ 24 USTG". Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Zumindest auf die Gewinnspanne (VKP-EKP) muss doch die VST angegeben werden. - Oder interpretiere ich das falsch? Vielen Dank!
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#2
Hallo,
in der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer nicht offen in der Rechnung ausgewiesen werden - würde dennoch eine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, würde der Verkäufer (Autohändler) diese gemäß § 11 Abs. 12 UStG schulden (Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung).
Der § 24 Abs. 8 UStG schließt zusätzlich den Vorsteuerabzug bei differenzbesteuerten Umsätzen ausdrücklich aus.

Unter bestimmten Voraussetzungen wäre es vermutlich möglich gewesen, auf die Differenzbesteuerung zu verzichten und zur Normalbesteuerung zu optieren. Ob dies im konkreten Fall möglich gewesen wäre, hängt allerdings von den Voraussetzungen ab und liegt in der Sphäre des Autohändlers.

Differenzbesteuerung = Bruttoansatz
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