17.03.2020, 14:54
Aussetzungsvereinbarungen - ist das Frühwarnsystem anwendbar, so gilt es auch bei einvernehmlichen Auflösungen
Kommt im Zuge mehrfacher Dienstverhältnisbeendigungen das Frühwarnsystem nach § 45a AMFG zur Anwendung, so gilt es auch im Zuge arbeitgeberseitig veranlasster einvernehmlicher Auflösungen.
Das ist ständige Rechtsprechung des OGH und auch die Ansicht von WKO und die offizielle Ansicht des AMS.
Kommt im Zuge mehrfacher Dienstverhältnisbeendigungen das Frühwarnsystem nach § 45a AMFG zur Anwendung, so gilt es auch im Zuge arbeitgeberseitig veranlasster einvernehmlicher Auflösungen.
Das ist ständige Rechtsprechung des OGH und auch die Ansicht von WKO und die offizielle Ansicht des AMS.