25.03.2020, 16:31
Ihr Kurzarbeits-Update - neue Dokumente und sehr gutes Informationsvideo als Ausfüllhilfe für Kurarbeitsbegehren
A) Neue AMS-Dokumente soeben hochgeladen:
1. Neues AMS-Kurzarbeitsbegehren
2. Neue Pauschalsatztabellen (mit der Möglichkeit, auch für Normalarbeitszeiten bis 60 Stunden die Beihilfe anzufordern)
3. Teilzeitberechnungstool (NEU)
4. Überarbeitete AMS-Bundesrichtlinie
4.1. Bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts) sind jetzt mit dabei bei der Kurzarbeit,
4.2. Ausfallsstunden für Krankenstände werden gefördert:
Beispiel aus den Erläuterungen der Richtlinie zum Krankenstand
Mit einem IT-Techniker sind im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum hinweg 30 % der bisherigen Vollarbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart worden, also im Schnitt 12 Wochenstunden. In der ersten Woche soll er, um Homeoffice-Arbeitsplätze auszustatten, noch 24 Stunden tätig sein. Genau in dieser Woche befindet er sich aber wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand. Die Zahl der Ausfallstunden beträgt in dieser Woche daher 16 Stunden.
4.3. Ausfallsstunden für Entgeltsfortzahlung nach Betriebsschließung gemäß Covid 19 sind gefördert:
Beispiel: Entgeltfortzahlung gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB
Gemäß einer Verordnung des Gesundheitsministers nach dem Covid-19-MaßnahmenG ist ein Friseursalon für den Kundenverkehr geschlossen. Mit einer Friseurin sind im Kurzarbeitszeitraum durchschnittlich 10 % ihrer bisher 30stündigen Wochenarbeitszeit vereinbart, im Schnitt also 3 Wochenstunden. Für die Zeit bis Ostern sind jedenfalls in Umsetzung dieser Vereinbarung null Wochenstunden vereinbart worden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 1155 Abs 3 iVm Abs 4 ABGB trotz der Betretungsbeschränkung zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Für die ihm dafür zustehende Kurzarbeitsbeihilfe gelten als Ausfallstunden in einer der Schließwochen vor Ostern: 30 Stunden – 0 Stunden = 30 Stunden.
Das umfasst allgemeine Geschäfts- und Betriebsschließungen in den Sperrgebieten und in Österreich. Nicht davon betroffen sind Vertretungsverbote bei einzelnen Unternehmen gemäß Epidemiegesetz.
https://www.ams.at/unternehmen/personals...esterreich
B) Ausfüllhilfe-Video des AMS:
https://youtu.be/tfn0vXYDBrw
[/url]
C) Gemeinsames Video von ÖGB und WKO als Ausfüllhilfe zum KUA-Begehren
https://youtu.be/KHy9qtGUa3U
[url=https://youtu.be/KHy9qtGUa3U]
Und auch die Sozialpartnervereinbarungen werden aktualisiert werden. Für Betriebe ohne Betriebsrat Bei Betrieben ohne BR wird nur noch eine Liste mit
betroffenen MA (Vor- Zuname, SVnr. und Geburtsdatum) benötigt.
Unterschriften bzw. Emailbestätigung sollte sich der AG zur eigenen Sicherheit einholen.
A) Neue AMS-Dokumente soeben hochgeladen:
1. Neues AMS-Kurzarbeitsbegehren
2. Neue Pauschalsatztabellen (mit der Möglichkeit, auch für Normalarbeitszeiten bis 60 Stunden die Beihilfe anzufordern)
3. Teilzeitberechnungstool (NEU)
4. Überarbeitete AMS-Bundesrichtlinie
4.1. Bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts) sind jetzt mit dabei bei der Kurzarbeit,
4.2. Ausfallsstunden für Krankenstände werden gefördert:
Beispiel aus den Erläuterungen der Richtlinie zum Krankenstand
Mit einem IT-Techniker sind im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum hinweg 30 % der bisherigen Vollarbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart worden, also im Schnitt 12 Wochenstunden. In der ersten Woche soll er, um Homeoffice-Arbeitsplätze auszustatten, noch 24 Stunden tätig sein. Genau in dieser Woche befindet er sich aber wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand. Die Zahl der Ausfallstunden beträgt in dieser Woche daher 16 Stunden.
4.3. Ausfallsstunden für Entgeltsfortzahlung nach Betriebsschließung gemäß Covid 19 sind gefördert:
Beispiel: Entgeltfortzahlung gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB
Gemäß einer Verordnung des Gesundheitsministers nach dem Covid-19-MaßnahmenG ist ein Friseursalon für den Kundenverkehr geschlossen. Mit einer Friseurin sind im Kurzarbeitszeitraum durchschnittlich 10 % ihrer bisher 30stündigen Wochenarbeitszeit vereinbart, im Schnitt also 3 Wochenstunden. Für die Zeit bis Ostern sind jedenfalls in Umsetzung dieser Vereinbarung null Wochenstunden vereinbart worden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 1155 Abs 3 iVm Abs 4 ABGB trotz der Betretungsbeschränkung zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Für die ihm dafür zustehende Kurzarbeitsbeihilfe gelten als Ausfallstunden in einer der Schließwochen vor Ostern: 30 Stunden – 0 Stunden = 30 Stunden.
Das umfasst allgemeine Geschäfts- und Betriebsschließungen in den Sperrgebieten und in Österreich. Nicht davon betroffen sind Vertretungsverbote bei einzelnen Unternehmen gemäß Epidemiegesetz.
https://www.ams.at/unternehmen/personals...esterreich
B) Ausfüllhilfe-Video des AMS:
https://youtu.be/tfn0vXYDBrw
[/url]
C) Gemeinsames Video von ÖGB und WKO als Ausfüllhilfe zum KUA-Begehren
https://youtu.be/KHy9qtGUa3U
[url=https://youtu.be/KHy9qtGUa3U]
Und auch die Sozialpartnervereinbarungen werden aktualisiert werden. Für Betriebe ohne Betriebsrat Bei Betrieben ohne BR wird nur noch eine Liste mit
betroffenen MA (Vor- Zuname, SVnr. und Geburtsdatum) benötigt.
Unterschriften bzw. Emailbestätigung sollte sich der AG zur eigenen Sicherheit einholen.