28.03.2020, 00:55
Kollektivvertragsabschluss 13/2020 - Speditionsangestellte
Speditionen - KV-Abschluss per 1.6.2020
Die kollektivvertraglichen Gehälter und Lehrlingsentschädigungen steigen um 2%.
Jedoch nicht wie üblich mit 1. April 2020 sondern mit 1. Juni 2020.
Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung von 90 Euro für jeden
Vollzeitbeschäftigten, der am 1. Juni 2020 zwei Monate oder länger beschäftigt ist. Teilzeitbeschäftigte erhalten den aliquoten Anteil. Angestellte, die sich am 1.6.2020 in Karenz oder im Präsenz- bzw. Zivildienst befinden, erhalten keine Einmalzahlung.
für Lehrlinge von € 25 im 1. Lehrjahr, € 35 im 2. Lehrjahr, € 45 im 3. Lehrjahr und € 70 im 4. Lehrjahr, die am 1. Juni zwei Monate oder länger in einem Lehrverhältnis stehen.
Die Auszahlung hat betriebseinheitlich und spätestens mit dem Septembergehalt zu erfolgen.
Eine betriebliche Besserstellung ist möglich.
Die Erhöhung darf nicht auf Überzahlungen angerechnet werden (Aufrechterhaltung per 31.5.2020).
Erweiterung der Ausnahmebestimmungen von der Feiertagsruhe für die
Auftragsabwicklung (Auftragsübernahme, Bearbeitung und Freigabe) und
Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des Onlinehandels – Voraussetzung ist eine
Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung, zusätzliche Abgeltung in Form von
Zeitausgleich im KV verankert. Dies Regelung gilt nicht für den 25.12. und 1.1..
Anpassung der Anrechnungsbestimmungen bei Elternkarenzen an die neue gesetzliche Regelung.
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.6.2020 in Kraft und wird für die Dauer von 10 Monaten (bis 31.3.2021) abgeschlossen.
Vereinbarung über eine Arbeitsgruppe zum Thema Evaluierung und Attraktivierung des Gehaltssystems neu
Speditionen - KV-Abschluss per 1.6.2020
Die kollektivvertraglichen Gehälter und Lehrlingsentschädigungen steigen um 2%.
Jedoch nicht wie üblich mit 1. April 2020 sondern mit 1. Juni 2020.
Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung von 90 Euro für jeden
Vollzeitbeschäftigten, der am 1. Juni 2020 zwei Monate oder länger beschäftigt ist. Teilzeitbeschäftigte erhalten den aliquoten Anteil. Angestellte, die sich am 1.6.2020 in Karenz oder im Präsenz- bzw. Zivildienst befinden, erhalten keine Einmalzahlung.
für Lehrlinge von € 25 im 1. Lehrjahr, € 35 im 2. Lehrjahr, € 45 im 3. Lehrjahr und € 70 im 4. Lehrjahr, die am 1. Juni zwei Monate oder länger in einem Lehrverhältnis stehen.
Die Auszahlung hat betriebseinheitlich und spätestens mit dem Septembergehalt zu erfolgen.
Eine betriebliche Besserstellung ist möglich.
Die Erhöhung darf nicht auf Überzahlungen angerechnet werden (Aufrechterhaltung per 31.5.2020).
Erweiterung der Ausnahmebestimmungen von der Feiertagsruhe für die
Auftragsabwicklung (Auftragsübernahme, Bearbeitung und Freigabe) und
Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des Onlinehandels – Voraussetzung ist eine
Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung, zusätzliche Abgeltung in Form von
Zeitausgleich im KV verankert. Dies Regelung gilt nicht für den 25.12. und 1.1..
Anpassung der Anrechnungsbestimmungen bei Elternkarenzen an die neue gesetzliche Regelung.
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.6.2020 in Kraft und wird für die Dauer von 10 Monaten (bis 31.3.2021) abgeschlossen.
Vereinbarung über eine Arbeitsgruppe zum Thema Evaluierung und Attraktivierung des Gehaltssystems neu