24.04.2020, 20:51
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 17/2020
A) Diakonie - KV-Abschluss per 1.2.2020
Die KV- und IST-Gehälter werden mit 1. Februar 2020 bei kaufmännischer Rundung auf 10 Cent um 2,70 % erhöht. Zulagen, Zuschläge und Aufzahlungen werden per 01. Februar 2020 um 2,70% erhöht.
Covid19-Zulage: Noch zu vereinbaren ist eine Zulage für AN, die besonderen Belastungen, Gefahren und Risiken der Covid19-Krise ausgesetzt waren. Der Arbeitgeberverband der Diakonie wird sich an der Regelung, wie sie im KV der SWÖ festgelegt ist, orientieren.
Die KV- und IST- Gehälter werden mit 1. Februar 2021 bei kaufmännischer Rundung auf 10 Cent um den VPI + 0,60 %-Punkte erhöht. Zulagen, Zuschläge und Aufzahlungen werden per 01. Februar 2021 um VPI + 0,60 % erhöht. Bei negativem VPI beträgt die Erhöhung jedenfalls 0,60 %.
Ab 1. Jänner 2022 beträgt die wöchentliche Normalarbeitszeit 37 Stunden. Für den Fall, dass die Inflationsrate im Zeitraum Nov. 2020 bis Okt. 2021 den Wert von 2,30 % übersteigt, vereinbaren die Vertragspartner*innen, dass Verhandlungen über eine Abgeltung des Kaufkraftverlustes aufzunehmen sind.
Ab 1.1.2022 gebührt für die 38.-40. Stunde ein Zuschlag von 33 %.
Für die Schulassistenz und pädagogischen Kräfte gilt ein Durchrechnungszeitraum 12 Monate (entsprechend dem festgelegten Schuljahr), wobei Zeiten der Ferien- und Sonderaktionen nicht berücksichtigt werden, wobei die Sonderbestimmungen für Einrichtungen der Freizeitpädagogik des KV´s gelten. Für Ferien- und Sonderaktionen gilt für pädagogische Kräfte in Schulen weder AZG noch ARG.
Abweichend von Abs. 4 und 5. gelten am 1. Jänner 2022 für Rettungsdienst und Krankentransport 38 Stunden wöchentliche Normalarbeitszeit und 50 % Mehrleistungszuschlag für die 39. und 40. Stunde.
Der KV soll grundlegend evaluiert und Maßnahmen zur Attraktivierung der Sozial- und Gesundheitsbranche erörtert werden, um einem Fachkräftemangel in diversen Berufsgruppen des KV´s entgegenzuwirken.
Die Änderungen dieser Verhandlung werden jährlich in den KV Diakonie übernommen und hinterlegt.
B) Bayrische Saalforste - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 2,40 %
C) Raiffeisenlagerhäuser Kärnten - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die KV-Gehälter und das Fixum werden um 2,20 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.
Die Lehrlingsentschädigung wird überdurchschnittlich erhöht. Sie beträgt
im 1. LJ € 680,00,
im 2. LJ € 810,00,
im 3. LJ € 1.090,00
und im 4. LJ € 1.150,00.
A) Diakonie - KV-Abschluss per 1.2.2020
Die KV- und IST-Gehälter werden mit 1. Februar 2020 bei kaufmännischer Rundung auf 10 Cent um 2,70 % erhöht. Zulagen, Zuschläge und Aufzahlungen werden per 01. Februar 2020 um 2,70% erhöht.
Covid19-Zulage: Noch zu vereinbaren ist eine Zulage für AN, die besonderen Belastungen, Gefahren und Risiken der Covid19-Krise ausgesetzt waren. Der Arbeitgeberverband der Diakonie wird sich an der Regelung, wie sie im KV der SWÖ festgelegt ist, orientieren.
Die KV- und IST- Gehälter werden mit 1. Februar 2021 bei kaufmännischer Rundung auf 10 Cent um den VPI + 0,60 %-Punkte erhöht. Zulagen, Zuschläge und Aufzahlungen werden per 01. Februar 2021 um VPI + 0,60 % erhöht. Bei negativem VPI beträgt die Erhöhung jedenfalls 0,60 %.
Ab 1. Jänner 2022 beträgt die wöchentliche Normalarbeitszeit 37 Stunden. Für den Fall, dass die Inflationsrate im Zeitraum Nov. 2020 bis Okt. 2021 den Wert von 2,30 % übersteigt, vereinbaren die Vertragspartner*innen, dass Verhandlungen über eine Abgeltung des Kaufkraftverlustes aufzunehmen sind.
Ab 1.1.2022 gebührt für die 38.-40. Stunde ein Zuschlag von 33 %.
Für die Schulassistenz und pädagogischen Kräfte gilt ein Durchrechnungszeitraum 12 Monate (entsprechend dem festgelegten Schuljahr), wobei Zeiten der Ferien- und Sonderaktionen nicht berücksichtigt werden, wobei die Sonderbestimmungen für Einrichtungen der Freizeitpädagogik des KV´s gelten. Für Ferien- und Sonderaktionen gilt für pädagogische Kräfte in Schulen weder AZG noch ARG.
Abweichend von Abs. 4 und 5. gelten am 1. Jänner 2022 für Rettungsdienst und Krankentransport 38 Stunden wöchentliche Normalarbeitszeit und 50 % Mehrleistungszuschlag für die 39. und 40. Stunde.
Der KV soll grundlegend evaluiert und Maßnahmen zur Attraktivierung der Sozial- und Gesundheitsbranche erörtert werden, um einem Fachkräftemangel in diversen Berufsgruppen des KV´s entgegenzuwirken.
Die Änderungen dieser Verhandlung werden jährlich in den KV Diakonie übernommen und hinterlegt.
B) Bayrische Saalforste - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 2,40 %
C) Raiffeisenlagerhäuser Kärnten - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die KV-Gehälter und das Fixum werden um 2,20 % erhöht und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.
Die Lehrlingsentschädigung wird überdurchschnittlich erhöht. Sie beträgt
im 1. LJ € 680,00,
im 2. LJ € 810,00,
im 3. LJ € 1.090,00
und im 4. LJ € 1.150,00.