27.04.2020, 13:56
Interessante Aussage aus den FAQ des BMAFJ zur Anhebung der Arbeitsstunden während der Kurzarbeit
Darf die zu leistende Arbeitszeit einseitig erhöht werden (darf man zB anstelle von „angemeldeten“ und „vereinbarten“ 10 % dann auch 50 % leisten)?
Ja, nur für ein höheres Ausmaß der Kurzarbeit bzw. der Ausfallstunden wäre eine entsprechende Änderung der betrieblichen Vereinbarung und des Begehrens um Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe notwendig.
Wird der Betrieb schneller wieder hochgefahren als geplant, ist kein erneuter Antrag an das AMS notwendig.
Quelle:
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Co...rbeit.html
Darf die zu leistende Arbeitszeit einseitig erhöht werden (darf man zB anstelle von „angemeldeten“ und „vereinbarten“ 10 % dann auch 50 % leisten)?
Ja, nur für ein höheres Ausmaß der Kurzarbeit bzw. der Ausfallstunden wäre eine entsprechende Änderung der betrieblichen Vereinbarung und des Begehrens um Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe notwendig.
Wird der Betrieb schneller wieder hochgefahren als geplant, ist kein erneuter Antrag an das AMS notwendig.
Quelle:
https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Co...rbeit.html