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Weitere 2 Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit - Überstunden und Wegfall von Sac
#1
Weitere 2 Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit - Überstunden und Wegfall von Sachleistungen

Frage 1:
Überstunden führen ja zur Kürzung der ausfallenden Stunden und insoweit zur Kürzung der Kurzarbeitsbeihilfe.
Gilt dies
A) nur für geleistete Überstunden oder
B) nur für bezahlte Überstunden oder
C) nur für geleistete UND bezahlte Überstunden
Fraglich ist zudem, ob die relevanten Überstunden dann ev. auch personenübergreifend zur Kürzung von "ausfallenden Stunden" führen können.

Antwort:
A) ist zutreffend.
Jedoch findet weder eine personenübergreifende Aufrechnung von Überstunden von Arbeitnehmer A) mit Ausfallsstunden des Arbeitnehmers B statt, noch eine periodenübergreifende Saldierung.

Frage 2:
Wir haben zuletzt ja geklärt, dass ein 50 %iges Krankenentgelt nicht wirklich dafür verantwortlich sein kann, dass man eine Beihilfe nicht bekommt. Hier gibt man dann - wenn ich Sie richtig verstanden habe - den Bruttobetrag ein, der sonst zugestanden wäre.

Wir haben aber in der Praxis leider auch häufig den Fall, dass bis vor die Kurzarbeit ein Sachbezug (Firmen-PKW) genützt werden durfte, aber während der Kurzarbeitsphase nicht (musste zurückgestellt werden und der Sachbezug wurde rausgenommen). Nun stellt der Sachbezug aber einen Teil des Bruttoentgelts dar, der dann im Abrechnungsmonat "fehlt". Und wieder macht uns da das AMS-Formular Probleme. Kein Vorwurf. Mir ist bewusst, dass man auf diese Geschichten nicht von Haus Bedacht nehmen konnte. Daher kommt ja nun meine Frage, was ich den Leuten schreiben darf.

Antwort:
Auch hier gilt grundsätzlich: Solange das tatsächliche Bruttoentgelt zurecht unter das Mindestbruttoentgelt gekürzt wurde, ist einfach das Mindestbrutto einzugeben und auf Nachfrage gegenüber dem AMS der Grund zu erläutern.
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