27.05.2020, 13:07
Einer unserer Klienten hat eine COVID-Zahlung vom AMS erhalten, die eine andere GmbH betrifft, mit der unser Klient überhaupt nichts zu tun hat.
Scheinbar hat der Antragssteller beim Antrag eine falsche Bankonto-Nummer eingetragen.
Was ist zu machen?
Rücküberweisung an das AMS?
Oder soll unser Klient den Betrag an die andere GmbH einfach überweisen.
Welche Rechtsfolgen kann das haben.
Wie soll sich unser Klient rechtlich absichern?
Für Ihren Rat wären wir sehr dankbar.
Scheinbar hat der Antragssteller beim Antrag eine falsche Bankonto-Nummer eingetragen.
Was ist zu machen?
Rücküberweisung an das AMS?
Oder soll unser Klient den Betrag an die andere GmbH einfach überweisen.
Welche Rechtsfolgen kann das haben.
Wie soll sich unser Klient rechtlich absichern?
Für Ihren Rat wären wir sehr dankbar.