10.08.2020, 18:28
Verfassungsgerichtshof bestätigte die Abkehr vom Epidemiegesetz hin zu einem Covid-19-Maßnahmengesetz
Der Verfassungsgerichtshof bestätigte, dass Betriebe, die behördlich wegen Covid-19 geschlossen wurden, unter das neue Maßnahmengesetz fallen und nicht mehr unter das Epidemiegesetz.
Dass es durch diesen "Kniff" keine automatische Verdienstentgangsentschädigung mehr gab (weder für unselbständig noch für selbständig Erwerbstätige) war aus verfassungsrechtlicher Sicht unproblematisch, weil es sich hier um eine "bundesweite Epidemie" handelte.
Da es zu keinerlei Einzahlungen kam, die zu Anwartschaften führten und es zudem kein "Grundrecht auf Entschädigung" gäbe, war das Aufgeben des Epidemiegesetzes verfassungsrechtlich unbedenklich.
Zum Text des VfGH-Erkenntnisses geht es hier:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-En...i_2020.pdf
Der Verfassungsgerichtshof bestätigte, dass Betriebe, die behördlich wegen Covid-19 geschlossen wurden, unter das neue Maßnahmengesetz fallen und nicht mehr unter das Epidemiegesetz.
Dass es durch diesen "Kniff" keine automatische Verdienstentgangsentschädigung mehr gab (weder für unselbständig noch für selbständig Erwerbstätige) war aus verfassungsrechtlicher Sicht unproblematisch, weil es sich hier um eine "bundesweite Epidemie" handelte.
Da es zu keinerlei Einzahlungen kam, die zu Anwartschaften führten und es zudem kein "Grundrecht auf Entschädigung" gäbe, war das Aufgeben des Epidemiegesetzes verfassungsrechtlich unbedenklich.
Zum Text des VfGH-Erkenntnisses geht es hier:
https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-En...i_2020.pdf