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Lehrlinge - Kurzarbeit - was ist nach dem 31. August 2020?
#1
Im Zuge der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (BGBl. I Nr. 18, ausgegeben am 21. März 2020) kam es erstmals zur Möglichkeit, Lehrlinge in die Kurzarbeit aufzunehmen.

Diese Möglichkeit war aber zeitlich befristet und zwar bis 31.08.2020 (§ 13 Abs. 7 BAG).

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl..._I_18.html


Das bedeutet - streng genommen - dass ab 1.9.2020 zumindest aus Anlass der Kurzarbeit keine reduzierte Normalarbeitszeit mit Lehrlingen mehr möglich ist.

Eine zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend eintretende "Sanierung" der Regelung bleibt ev. noch abzuwarten.
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