06.10.2020, 20:24
BFG: Familienbonus PLUS wird nicht ausbezahlt
BFG RV/7102979/2020 vom 9. September 2020
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
Die Berücksichtigung des Familienbonus Plus im Einkommensteuerbescheid erfolgt innerhalb der Steuerberechnung nach der Ermittlung der Tarifsteuer gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988, von welcher der Familienbonus Plus und die Absetzbeträge nach § 33 Abs. 4 bis 6 EStG 1988 abgezogen werden.
Eine isolierte bzw. zusätzliche Auszahlung des Familienbonus Plus durch das Finanzamt außerhalb der Einkommensteuerveranlagung, ist nicht möglich.
BFG RV/7102979/2020 vom 9. September 2020
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
Die Berücksichtigung des Familienbonus Plus im Einkommensteuerbescheid erfolgt innerhalb der Steuerberechnung nach der Ermittlung der Tarifsteuer gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988, von welcher der Familienbonus Plus und die Absetzbeträge nach § 33 Abs. 4 bis 6 EStG 1988 abgezogen werden.
Eine isolierte bzw. zusätzliche Auszahlung des Familienbonus Plus durch das Finanzamt außerhalb der Einkommensteuerveranlagung, ist nicht möglich.