06.10.2020, 22:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2020, 22:25 von Andrea2001.)
Lieber Herr Kurzböck,
wir hatten heute Kontakt mit der WKO betreffend KUA Phase 3 und da haben wir die Auskunft erhalten, dass Überstundenpauschalen die widerruflich sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage für die Beihilfenbeantragung einzubeziehen sind, aber mit 5 % im Vergleich zur Bemessungsgrundlage KUA Phase 1 bzw. 2 gedeckelt ist. Laut KUA Richtlinie ist das Bruttoentgelt inkl. bei Beginn der KUA nicht widerrufenen Überstundenpauschalen. Es wird weiters angeführt, dass Abweichungen nach oben aufgrund kollektivvertragl. Anpassungen sowie Vorrückungen und dgl. werden jedoch in geringem Maße toleriert (max 5 %) . Kann wirklich aus der Textierung "dgl" abgeleitet werden, dass Überstundenpauschalen gedeckelt sind?
Bitte um Info.
Vielen Dank
wir hatten heute Kontakt mit der WKO betreffend KUA Phase 3 und da haben wir die Auskunft erhalten, dass Überstundenpauschalen die widerruflich sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage für die Beihilfenbeantragung einzubeziehen sind, aber mit 5 % im Vergleich zur Bemessungsgrundlage KUA Phase 1 bzw. 2 gedeckelt ist. Laut KUA Richtlinie ist das Bruttoentgelt inkl. bei Beginn der KUA nicht widerrufenen Überstundenpauschalen. Es wird weiters angeführt, dass Abweichungen nach oben aufgrund kollektivvertragl. Anpassungen sowie Vorrückungen und dgl. werden jedoch in geringem Maße toleriert (max 5 %) . Kann wirklich aus der Textierung "dgl" abgeleitet werden, dass Überstundenpauschalen gedeckelt sind?
Bitte um Info.
Vielen Dank