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Regelbesteuerungsantrag Hausverkauf Mieteinnahmen
#1
Wink 
Folgender Sachverhalt: Ein Ehepaar. Ihr gehört in kleines Mietshaus Baujahr unbekannt(geerbt). Das Erdgeschoss bewohnt das Ehepaar, der 1.Stock (zwei Wohnungen) sind vermietet. Sie verstirbt 2018 und der Ehemann erbt das Haus. Dieser verkauft das Mietshaus im Dezember 2018 an einen Bauträger. Im Kaufvertrag ist kein Hinweis auf Umsatzteuer.
Für die Mieteinnahmen wurde keine Umsatzsteuer abgeführt (Umsatz unter € 30.000.-).
Meine Frage: Kann ein Regelbesteuerungsantrag für 2018 gestellt werden?
Wenn ja, ist der Verkaufspreis des Hauses umsatzsteuerpflichtig? Können die Vorsteuern aus den Kosten des Hausverkaufes geltend gemacht werden?
Vielleicht kann mir wer Auskunft geben.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen Renate
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#2
Der Verkauf einer Liegenschaft ist grundsätzlich unecht steuerbefreit gem. § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a) UStG 1994. Eine Option auf die Steuerpflicht ist möglich, von dieser wird aber in diesem Fall nicht Gebrauch gemacht worden sein, weil sonst würde das im Kaufvertrag angeführt sein, außerdem wäre es nicht sinnvoll gewesen mit USt zu verkaufen, da ja die Verkäuferin für diese Liegenschaft keine Vorsteuern geltend gemacht hatte, weil Kleinunternehmerbefreiung.

Ein Regelbesteuerungsantrag kann für 2018 schon gemacht werden, bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides 2018 - die Frage ist ob es sinnvoll ist. Der Verkaufspreis ist deshalb nicht USt-pflichtig, weil da hätte man speziell für den Verkauf optieren müssen (das ist aber nicht passiert), ich bezweifle aber ob ein Regelbesteuerungsantrag für 2018 überhaupt Sinn macht, weil Vorsteuern können ohnehin wegen des steuerfreien Verkaufs nicht mehr geltend gemacht werden. Für die Kosten des Hausverkaufs sowieso nicht, weil das ja in direktem Zusammenhang mit dem unecht steuerfreien Verkauf steht.

MfG
StB Reinhold Auer
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