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Leasing
#1
Ein Auto wird geleast:

Es wird eine Leasingvorauszahlung inkl. MWSt geleistet. Muss diese Leasingvorauszahlung auf die Leasingdauer (in meinem Beispiel 48 Monate) aufgeteilt werden? Kann die VSt der Leasingvorauszahlung sofort im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden oder wird diese auch auf die Leasingdauer aufgeteilt?

Walpurga Wendl
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#2
Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Leasings. Das geht aus der Angabe nicht hervor.

Im häufigeren Fall: Die Vorauszahlung ist ertragssteuerlich auf die Leasingdauer zu verteilen.

Vorsteuerabzug ist sofort (mit Zahlung) möglich soferne sie eine Rechnung haben die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Erfahrungsgemäß ist die bei Leasinggesellschaften nicht immer so einfach eine zu bekommen.
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